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RHEWA: Infos zum neuen Meldeverfahren nach § 32 MessEG für Waagen

Das neue Eichgesetz tritt in wenigen Tagen in Kraft. Dabei steht der Schutz der Anwender und der Verbraucher im Mittelpunkt. Als deutscher Hersteller mit Produktion im rheinischen Mettmann unterstützt RHEWA den Waagen-Betreiber als auch den Fachhandelspartner bei der Umsetzung des neuen Mess- und Eichgesetzes.

Ein wesentliches Thema des neuen Mess- und Eichgesetzes ist die Anzeigepflicht nach  § 32 MessEG einer Waage, wenn sie erstmalig in den eichpflichtigen Warenverkehr gebracht wird. Diese Meldepflicht obliegt dem Verwender/Betreiber, d. h. der Betrieb, der die Waage einsetzt.

Für die Meldung der Waage wurde von den Behörden ein zentrales Internetportal eingerichtet, was zur Zeit aber noch nicht abschließend für die endgültige Erfassung freigeschaltet ist.
RHEWA wird nach Freigabe der finalen Vorgaben seitens der Behörden seine Kunden bei der Meldung entsprechend unterstützen.

Unabhängig davon,  ob der Betreiber das Internetportal oder ein spezielles Formular für die Meldung nutzen wird, sind folgende Angaben notwendig:

1. Geräteart (ist bei unseren Produkten immer eine Handelswaage Klasse III mit dem jeweiligen Höchstlast, entspricht dem Wägebereich)
2. Hersteller (RHEWA)
3. Typbezeichnung
4. Jahr der Kennzeichnung des Messgeräts , z. B. Jahr der  Kennzeichnung: 2015
5. Anschrift des Betreibers 

Die Daten für die Meldpunkte 1-4 sind der Konformitäts-Erklärung bzw der Konformitätsbescheinigung der Waage zu entnehmen. Beide Dokumente gehören zum Lieferumfang einer konformitätsbewerteten Waage.

Auf unseren Waagen wird anstatt des bisherigen Warenzeichens (Dreieck mit innenliegendem Kreis) jetzt unsere Firmierung einschl. vollständiger Hausanschrift entsprechend der neuen Gesetzeslage auf dem Typenschild gedruckt.

Auch die Begrifflichkeiten im Eichwesen haben sich jetzt endgültig „verschoben“. Ersteichung heißt ja schon seit längerer Zeit Konformitätsbewertungs-Verfahren. Aus dem vertrauten Begriff Nacheichung wird aber zum 1. Januar 2015 Eichung.

Das PDF-Dokument am Ende dieser Information ist von der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen und spiegelt den derzeitigen Informationsstand wieder.

Weitere tagesaktuelle Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links der Eichbehörden:

http://www.eichamt.de/extranet 
www.lbme.nrw.de/servicecenter/

Für Fragen rund um das Thema Wiegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie einfach unser Kontakltformular.

 

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