Meldung von neuen Waagen, die im eichpflichtigen Warenverkehr eingesetzt werden
Neue Waagen, die Sie von uns in geeichter (konformitätsbewerteter) Ausführung erhalten, müssen Sie als Verwender direkt melden. Weitergehende Informationen und Links zum Meldeportal der Eichbehörden finden Sie in dem nachfolgenden Informationsblatt.
Meldepflicht einer Waage nach § 32 Mess- und Eichgesetz (MessEG)